Schwerbehinderung
Die Feststellung eines Grades der Behinderung ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Bei der Feststellung werden die Auswirkungen einer oder mehrerer Behinderungen insgesamt festgestellt.
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Auf dem Schwerbehindertenausweis sind insbesondere der Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale eingetragen. Der Ausweis mit dem jeweiligen Merkmal ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen; wie z. B. der Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr.
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Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben wird durch gesetzliche Vorgaben, wie beispielsweise der Ausgleichsabgabe, unterstützt. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens 5 Prozent dieser Plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.
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Die Ausgleichsabgabe …
Zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile können behinderte und schwerbehinderte Menschen Nachteilsausgleiche erhalten. Hierzu gehören z. B. die Freifahrt und Parkerleichterungen. Als Nachweis dient der Schwerbehindertenausweis.
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Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr erhalten Nachteilsausgleiche und sind im Arbeitsleben besonders geschützt. Personen mit einem GdB von weniger als 50, aber mindestens 30, können von der Agentur für Arbeit mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.
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Für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen gelten im Arbeitsleben besondere Regelungen. Sie haben besondere Rechte und Ansprüche. Auch Arbeitgeber haben Vorteile, wenn sie schwerbehinderte Menschen in ihrem Betrieb beschäftigen.
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Von rechtlicher Betreuung betroffen sind Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Viele der Betroffenen sind alte Menschen.
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