Schule und Studium
Behinderte Menschen haben genau wie nicht behinderte einen Anspruch auf eine Bildung, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Da Bildung Sache der Bundesländer ist, tragen sie diesem Anspruch in unterschiedlicher Form Rechnung.
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Die barrierefreie Gestaltung der Hochschule und des Studienortes sowie ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot sind für Studierende mit Behinderung von zentraler Bedeutung. Daneben können Nachteilsausgleiche zum Studienerfolg beitragen.
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