Mobilität und Freizeit
Menschen mit Behinderungen wollen ihr Leben am Wohnort oder unterwegs selbstbestimmt und gleichberechtigt nach ihren individuellen Interessen und Fähigkeiten gestalten. Kurz: Sie wollen genau so leben wie nichtbehinderte Menschen auch. Aber erst eine weitestgehend barrierefrei gestaltete Umwelt ermöglicht es ihnen, die Dinge des täglichen Lebens, wie Einkäufe und Besorgungen, ohne fremde Hilfe erledigen zu können.
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Urlaub und Reisen sind wichtige Faktoren für die Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben. Dabei sind nicht nur Fragen der Informationsbeschaffung, Anreise und Unterbringung von Bedeutung, sondern auch die Möglichkeit, Freizeitangebote vor Ort wahrnehmen und den Alltag am Urlaubsort gestalten zu können.
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Für Menschen mit Behinderungen gibt es ein vielfältiges und flächendeckendes Sportangebot. Sie finden hier Informationen über Leistungs-, Freizeit-, Breiten und Rehabilitationssportangebote für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie Kontaktadressen und Informationen über barrierefreie Sportstätten.
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Menschen mit Behinderung sollen genauso wie nichtbehinderte Menschen ihre Freizeit vielfältig und abwechslungsreich gestalten können. Dazu gehört auch die weitesgehend barrierefreie Teilhabe an kulturellen Veranstaltungen.
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Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an medialen Angeboten gewinnt an Bedeutung. Ziel ist deshalb ein weitgehend barrierefreier Zugang zu Fernsehen, Radio, Telefon, Internet, Büchern und anderen Medien.
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Eine den individuellen Beeinträchtigungen aber auch Fähigkeiten angepasste Hilfsmittelversorung ist die Grundvoraussetzung für Menschen mit Behinderung, um in der Freizeit Eigeninitiative, Selbstbestimmung und damit (mehr) Lebensqualität zu erlangen.
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Um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen beziehungsweise abzumildern, können verschiedene Nachteilsausgleiche im Bereich Mobilität und Freizeit in Anspruch genommen werden. Die Feststellung der Behinderung und ihrer Schwere sowie die darauf abgestellte Ausstellung des Schwerbehindertenausweises nimmt das für den Wohnsitz zuständige Versorgungsamt vor.
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Für Menschen mit Behinderung gibt es im Mobilitäts- und Freizeitbereich sowie für den barrierefreien Bau von Einrichtungen finanzielle Unterstützung. Hier finden Sie eine Auswahl über derartige Hilfen.
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