Navigation und Service

Einfach teilhaben (Link zur Startseite)


Reisen mit Schiff und Fähre

Der Fähr- und Schiffverkehr ist für Deutschland als Küstenland zu Nord- und Ostsee sowie mit seinen zahlreichen Binnengewässern von großer Bedeutung. Für alle Gewässer findet sich ein breites Angebot an Linien-, Ausflugs-, Charter- und Rundreiseverkehrsdiensten mit Booten, Schiffen und Fähren. Im Folgenden sind Informationen über die Zugänglichkeit von Binnen- und Seeverkehrsdiensten zusammengestellt, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.

Barrierefreiheit bei Boots- und Schiffsausflügen

Viele Ausflugsangebote für Boots- Schiffs- und Fährverkehrsdienste können für behinderte Menschen (in erster Linie wird hierbei an Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer gedacht) durchaus zugänglich sein. Für Binnenfahrgastschiffe auf dem Rhein gibt es seit 2004 neue technische Anforderungen. Bei der Ausarbeitung der Vorschriften bildete die Frage der Gestaltung von Bereichen für Personen mit eingeschränkter Mobilität einen wesentlichen Bestandteil. Alle seit dem 1. Januar 2006 neu gebauten Fahrgastschiffe müssen bestimmte Voraussetzungen bei der Gestaltung ihrer Fahrgasträume erfüllen (z. B. bei den Ausgänge, Türen, Treppen und Aufzüge, Decks, Toiletten). Bereits in Betrieb befindliche Schiffe müssen innerhalb bestimmter Zeiträume nachgerüstet werden.

Informationen auf Webseiten der Reedereien

Einige Reedereien und Ausflugsanbieter halten auf ihren Internetseiten Informationen für Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilitität über die Zugänglichkeit der Schiffe und den Service an Bord bereit. Neben dem Vorhandensein einer behindertengerechten Toilette sind weitere Hinweise wichtig, z.B. ob man mit dem Rollstuhl durch die Türen zum Freideck gelangen kann. Ob die einzelnen Decks des Schiffes mit dem Rollstuhl zu erreichen sind, hängt von der Bauart des Schiffes ab. Im Einzelfall empfiehlt es sich daher, vorab telefonisch Auskünfte über die räumliche Situation an Bord des ausgewählten Schiffes einzuholen. Es folgen einige Beispiele von Reedereien, deren Webseiten sie hier anklicken können (Angaben ohne Gewähr):

Auf der Webseite der Berliner Reederei Stern- und Kreis Schifffahrt GmbH findet sich auf der Startseite ein Navigations-button "barrierefrei". Damit sind die wesentlichen Informationen zu den einzelnen Ausflugsschiffen und ihre Zugänglichkeit für mobilitätsbeeinträchtigte Personen leicht auffindbar. Auch die Anlegestellen sind hier über die Nutzungsmöglichkeit für mobilitätsbeeinträchtigte Personen beschrieben.

Bei der Köln-Düsseldorfer Rheinschifffahrt (KD) finden sie Angaben zur Zugänglichkeit mit dem Rollstuhl beispielsweise, wenn sie im Menüpunkt „Flotte“ die Namen der einzelnen Schiffe anklicken.

Die Breisacher Fahrgastschiffahrt bietet mit ihrer Flotte im regelmäßigen Fahrplan Seniorenfahrten an. Auf der Webseite der Reederei finden sie unter dem Menuepunkt "Flotte" ein aufrufbares pdf-Dokument zum Fahrgastschiff MS Weinland Baden. Dem Plan nach verfügt dieses Schiff über ein rollstuhlgerechtes WC.

Bei der Frankfurter Rhein-Main Schiffahrt Primus finden sie ebenfalls Hinweise für behinderte Fahrgäste, indem sie bei der Flotte unter dem jeweiligen Schiffsnamen den Bestuhlungsplan anklicken. Hier zeigt beispielsweise der Bestuhlungsplan der MS „Wappen von Frankfurt“, dass dieses Schiff über ein behindertengerechtes WC verfügt. Beim Nachweis der ständigen Begleitung durch den Schwerbehindertenausweis erhält der Begleiter 50 % Rabatt auf den Fahrpreis. Dies gilt jedoch nur für bestimmte Tagesfahrten, wie auf der Webseite der Reederei angegeben.

Die Sächsische Dampfschifffahrt GmbH und Co in Dresden, hat zwar einen übersichtlich gestalteten Internetauftritt. Rollstuhlnutzer werden jedoch gebeten, vorab mit der Reederei in Kontakt zu treten, um die Möglichkeiten einer Mitnahme zu klären.

Zu den Ostseefährverbindungen nach Skandinavien und ins Baltikum finden Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ebenfalls wichtige Hinweise und Informationen, beispielsweise auf den Webseiten von Scandlines und der tt-line.

Freifahrt

Unter Nahverkehr sind u. a. auch Schiffe im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr im Orts- und Nachbarschaftsbereich zu verstehen (siehe § 147 Abs. 1 SGB IX). Somit können Menschen mit Behinderung auch bei diesen Verkehrsträgern die Regelungen zur Freifahrt in Anspruch nehmen.

Regelungen der Europäischen Union

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2006 die Richtlinie 2006/87/EG über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe und zur Aufhebung der Richtlinie 82/714/EWG erlassen. Diese Richtlinie übernimmt die Bestimmungen, die bereits für den Rhein gelten.

Des weiteren hat die Europäische Kommission hat im Dezember 2008 zwei neue Verordnungsvorschläge vorgestellt, mit denen die Fahrgastrechte sowohl im Busreise- als auch im Schiffsreiseverkehr festgeschrieben werden sollen. Dazu gehört der Anspruch aller Fahrgäste auf ein Mindestmaß an Informationen vor und während der Reise, Unterstützungs- und Entschädigungsleistungen bei Fahrtunterbrechungen, Maßnahmen bei Verspätungen sowie spezifische Rechte und Hilfeleistungen für Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität.

Die Vorschläge sehen vor, dass jegliche Diskriminierung aufgrund einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität im Hinblick auf die Buchung einer Reise oder beim Einsteigen in ein Fahrzeug oder Schiff verboten werden soll. Hilfeleistungen sind kostenlos zu leisten, sofern der Fahrgast deren Notwendigkeit im Voraus angezeigt hat und sich zu einer bestimmten Zeit vor der planmäßigen Abfahrt am Busbahnhof bzw. im Hafen einfindet. Die Mitarbeiter von Omnibus-, Schiffsunternehmen und Häfen sollen im Hinblick auf die Hilfeleistung für Personen mit Behinderungen über angemessene Kenntnisse verfügen. Die Vorschläge sehen die Einrichtung unabhängiger nationaler Stellen zur Streitbeilegung vor. Für Verstöße gegen die Verordnung haben die Mitgliedsstaaten Sanktionen festzulegen. Die Schaffung von Barrierefreiheit in Bussen und Schiffen wird hingegen nicht zum Gegenstand der Verordnungen gehören. Beide Verordnungen befinden sich noch im Stand der Beratungen in den Gremien auf europäischer Ebene.

Zusatzinformationen

Haben Sie Fragen?

Bei fachlichen Fragen haben Sie die Möglichkeit uns telefonisch zu erreichen oder auch eine Anfrage mit dem dafür vorgesehenen Formular zu stellen.

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen 0180 - 5676715 *

* Festpreis 14 Cent/Min. - abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich.

Informationen

Redaktion

Nutzerhinweise

Seite

© Bundesministerium für Arbeit und Soziales