Hotels und Gaststätten
Für das Gastgewerbe hat das BGG im Gaststättengesetz die Bindung der Konzession an Barrierefreiheit festgeschrieben. Zudem sieht das BGG den Abschluss freiwilliger Zielvereinbarungen zwischen anerkannten Behindertenverbänden und Unternehmensverbänden vor. Um gastgewerbliche Angebote in Deutschland barrierefrei zu gestalten, gibt es eine bundesweite Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit sowie Checklisten und Seminarangebote.
Zielvereinbarung
Im März 2005 haben der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und der Hotelverband Deutschland (IHA) mit den Verbänden behinderter Menschen die erste bundesweite Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit unterzeichnet. Diese Zielvereinbarung wurde anlässlich der Messe ITB in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Um die Information behinderter Gäste über barrierefreie gastgewerbliche Angebote in Deutschland verlässlicher zu gestalten, haben die Verhandlungspartner die Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie standardisiert, wobei die verschiedenen Behinderungsarten berücksichtigt werden. Hoteliers und Gastronomen können anhand von Checklisten die Standards im eigenen Betrieb überprüfen. Die barrierefreien Angebote werden nach dem neuen Standard im Deutschen Hotelführer sowie im IHA-Hotelführer Hotels Deutschland gekennzeichnet. Ferner haben die neuen Kriterien der Barrierefreiheit auch Eingang in die fortgeschriebene Deutsche Hotelklassifizierung gefunden. Darüber hinaus erarbeitet und koordiniert die NatKo gemeinsam mit den Verbänden und Organisationen behinderter Menschen, der Wirtschaft und Politik Maßnahmen zur Förderung eines Tourismus für Alle.
Standards für Barrierefreiheit
Die Mindeststandards für die Kategorisierung barrierefreier Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Deutschland können Sie hier herunterladen.
Nachfolgend stehen zum Download die Checklisten, mit deren Hilfe Sie die Einhaltung der Standards im eigenen Betrieb überprüfen können.
- Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für gehbehinderte Gäste und Rollstuhlnutzer (Kategorien A und B)
- Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für blinde und sehbehinderte Gäste (Kategorie C)
- Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für gehörlose und schwerhörige Gäste (Kategorie D)
Die Piktogramme für die einzelnen Kategorien:
| Wenn Sie diese Piktogramme nutzen, verpflichten Sie sich zur Einhaltung der zugrundeliegenden Standards. | |
|---|---|
| Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für Gäste mit einer Gehbehinderung, die zeitweise auch auf einen nichtmotorisierten Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sein können (Kategorie A) | |
| Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für Rollstuhlnutzer, die gehunfähig und ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind (Kategorie B) | |
| Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für sehbehinderte und blinde Gäste (Kategorie C) | |
| Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für gehörlose und schwerhörige Gäste (Kategorie D) | |
| Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für alle Gäste mit körperlichen oder sensorischen Einschränkungen (Kategorie E) | |
Schulungsfilm: Gastfreundschaft für alle
Um die Betriebe bei der Einführung der Barrierefreiheit zu unterstützen, hat der DEHOGA zwischen November 2004 und Juni 2005 gemeinsam mit der NatKo mit Unterstützung des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit 30 Modellseminare „Gastfreundschaft für Alle! – Marktchancen eines barrierefreien Tourismus nutzen“ durchgeführt. Die Seminare vermittelten Kenntnisse, unter anderem über Gesetze, Normen, Infrastruktur, über Besonderheiten in Kommunikation, Marketing und Service. Zudem wurden auch praktische Simulationsübungen durchgeführt. Es wurde ein Schulungsfilm produziert, der ausgeliehen werden kann. Verleihstandorte in ganz Deutschland finden Sie hier. Auf regionaler Ebene gibt es derzeit vergleichbare Schulungsangebote.







