Kindheit und Familie
Die regelmäßige Teilnahme an den U-Untersuchungen und ein umfassender Impfschutz sind wichtige Bausteine einer gesunden Entwicklung von Babys, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung.
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Mit „Frühförderung“ (auch „Frühe Hilfen“) werden heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Maßnahmen für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder, wie z. B. entwicklungsverzögerte Kinder, in den ersten Lebensjahren, von der Geburt bis zum individuellen Schuleintritt, bezeichnet.
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Die Förderung und Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung soll sie dazu befähigen, sich in die Umwelt einzuleben, sich mit ihr auseinanderzusetzen und die Anforderungen des Alltags zu bewältigen. Durch eine gemeinsame Erziehung lernen sie, das Thema Behinderung als selbstverständlich anzusehen.
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Viele pflegebedürftige Menschen wünschen durch vertraute Angehörige in gewohnter Umgebung gepflegt zu werden. Um dieses Ziel leichter zu erreichen, wurden die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege durch das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Pflegezeitgesetz verbessert.
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Von rechtlicher Betreuung betroffen sind Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Viele der Betroffenen sind alte Menschen.
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