Betreuung von unter 3-Jährigen
Je nach Lage in den Bundesländern und den Wünschen der Eltern gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die Betreuung von unter 3-Jährigen zu organisieren.
Die Regelung der Kinderbetreuung ist grundsätzlich Aufgabe der Länder. Die Betreuung von unter 3-Jährigen richtet sich daher nach dem dortigen rechtlichen Rahmen. Darüber hinaus spielen auch die örtlichen Gegebenheiten, der Bedarf und die Wünsche der Eltern eine wesentliche Rolle für das Kinderbetreuungsangebot. Im folgenden sind einige Möglichkeiten der Kinderbetreuung aufgeführt:
Krabbelgruppen
Eltern behinderter und nichtbehinderter Kinder gründen selbstorganisierte Kleinkindgruppen in eigenen oder privat angemieteten Räumen, die eine stundenweise Betreuung der Kinder am Vormittag ermöglichen. Häufig gibt es eine kommunale Unterstützung dieser Privatinitiativen.
Tagesmütter
Tagesmütter sind Personen, die im eigenen Haushalt die stundenweise Betreuung von Kleinkindern übernehmen. Sie müssen privat gesucht werden oder werden in einigen Orten auch von der Stadt oder der Gemeinde vermittelt. Nähere Informationen finden Sie hier.
Kinderkrippen
Die Kinderkrippen sind eigenständige Einrichtungen. In Kinderkrippen werden (behinderte) Kinder bis zu drei Jahren in der Regel ganztägig betreut und gefördert.
Altersgemischte Kindergärten
Altersgemischte Kindergärten stellen eine Mischung aus Kindergarten und Kinderkrippe dar. Kinder von 0 Jahren bis zum Grundschulalter werden dort gemeinsam betreut und gefördert werden. Realisiert wird dies z.B. über altersgemischte Gruppen oder mit eigenen Gruppen für Kinder im Krippenalter unter dem Dach eines Kindergartens.
Finanzierung
Die Finanzierung von Tagesangeboten für Kinder unter drei Jahren obliegt den Bundesländern. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Sofern in einem Bundesland integrative Tagesangebote für Kinder unter drei Jahren vorgesehen sind, kommen sowohl Leistungen der Jugendhilfe (SGB VIII) als auch Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) in Frage.


