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VN-Behindertenrechtskonvention jetzt erklärt in Leichter Sprache

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist in Leichte Sprache übersetzt worden und als Publikation bestellbar. Das Übereinkommen wurde bereits in deutscher, englischer und französischer Sprache widergegeben und ist jetzt um die Leichte Sprache ergänzt worden. Das Übereinkommen konkretisiert die bestehenden Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern. Deutschland hat als einer der ersten Staaten das Übereinkommen am 30. März 2007 unterzeichnet. Das Übereinkommen ist seit dem 26.März 2009 in Deutschland verbindlich.

Bei den Texten der Publikation in deutschen, der englischen und der französischen Fassung handelt es sich um offizielle Dokumente mit Rechtscharakter. Die ergänzte Übersetzug in leichte Sprache ist kein offizielles Dokument. Sie soll vor allem Menschen mit kognitiver Behinderung helfen, die Konvention zu verstehen. Die Übersetzung des Übereinkommens in Leichter Sprache wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufbereitet und wurde bereits auf DVD angeboten.

Eine Version in deutscher Gebärdensprache auf DVD und weiterer Sprachversionen können Sie im BMAS bestellen unter der Bestellnummer D 729.

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Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen 0180 - 5676715 *

* Festpreis 14 Cent/Min. - abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich.

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