Leistungen für Arbeitgeber
Unternehmen, die behinderte und schwerbehinderte Menschen ausbilden, einstellen oder beschäftigen, können Zuschüsse und Darlehen erhalten. Sie können diese z. B. für die Neueinstellung behinderter und schwerbehinderter Menschen oder zur Unterstützung der behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes erhalten.
Arbeitgeber, die behinderte und schwerbehinderte Menschen ausbilden, einstellen oder auch im Falle einer Krankheit oder Behinderung (weiter) beschäftigen, können Zuschüsse und Darlehen erhalten, die behinderungbedingte Nachteile ausgleichen oder z. B. eine längere Einarbeitung kompensieren sollen.
Informationen zu den Leistungen für Arbeitgeber, die behinderte und schwerbehinderte junge Menschen ausbilden, finden Sie hier.
Informationen zu weiteren Leistungen für Arbeitgeber finden Sie hier.


