Navigation und Service

Einfach teilhaben (Link zur Startseite)


Nachteilsausgleich

Diesen Artikel in

Zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile können behinderte und schwerbehinderte Menschen Nachteilsausgleiche erhalten. Hierzu gehören z. B. die Freifahrt und Parkerleichterungen. Als Nachweis dient der Schwerbehindertenausweis.

Behinderte und schwerbehinderte Menschen können Nachteilsausgleiche für sich in Anspruch nehmen. Nachteilsausgleiche dienen dazu, die Nachteile, die der betroffene Mensch durch die Behinderung hat, so weit wie möglich auszugleichen. Nachteilsausgleiche sind z. B.

Sie sind abhängig vom Merkzeichen und vom Grad der Behinderung (GdB) und werden durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen. Nachteilsausgleiche sind im SGB IX, aber auch in anderen anderen Vorschriften geregelt, zum Beispiel im Steuerrecht.

Zusatzinformationen

Deutschlandkarte Mecklenburg-Vorpommern Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Niedersachsen Saarland Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Hessen Sachsen Thüringen Sachsen-Anhalt Berlin Brandenburg Nordrhein-Westfalen

zur Gesamtliste

Haben Sie Fragen?

Bei fachlichen Fragen haben Sie die Möglichkeit uns telefonisch zu erreichen oder auch eine Anfrage mit dem dafür vorgesehenen Formular zu stellen.

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen 0180 - 5676715 *

* Festpreis 14 Cent/Min. - abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich.

Informationen

Redaktion

Nutzerhinweise

Seite

© Bundesministerium für Arbeit und Soziales