Ferien- und Freizeitparks
Die meisten Ferien- und Freizeitparks sind für behinderte Menschen zugänglich. Die Erlebnisparks verfügen überwiegend über eine barrierefreie Ausstattung und gewähren Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen.
Die meisten Ferien- und Freizeitparks haben sich gut auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingestellt. Jedoch dürfen manche Fahrattraktionen aus Sicherheitsgründen nicht von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern genutzt werden. Doch insbesondere die größeren Freizeitparks haben viele Fahrgeschäfte und Attraktionen, die auch für diese Zielgruppe geeignet sind.
In vielen Parks gibt es zudem Vergünstigungen und andere Nachteilsausgleiche bzw. Hilfestellungen. So erhalten Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen sowie deren Begleitpersonen in vielen Ferien- und Freizeitparks freien Eintritt oder einen Preisnachlass. Zudem sind die Wege in den Erlebnisparks gut für einen Rollstuhl geeignet und Behindertenparkplätze sowie behindertengerechte Toiletten sind in der Regel überall vorhanden. Zudem gibt es in einigen Parks einen Rollstuhlverleih; eine rechtzeitige Vorbestellung ist empfehlenswert.
Am besten informieren Sie sich direkt auf der Internetseite des jeweiligen Parks über Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen.


