Ansprechpartner
Zuständig für die Durchführung der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Träger der Unfallversicherung. Das sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (z. B. Unfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände).
Die Unfallversicherungsträger beraten in allen Fragen der gesetzlichen Unfallversicherung:
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