Ausbildung und Arbeit
Die berufliche Bildung ist für die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktchancen von zentraler Bedeutung. Behinderte und nicht behinderte Menschen brauchen deshalb eine Berufsausbildung, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht.
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Um behinderte Menschen bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz und auch im Beruf zu unterstützen, gibt es zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten. Hierzu gehören die Nutzung der Vermittlungsdienstleistung der Agentur für Arbeit, die Übernahme von Bewerbungskosten sowie die Unterstützte Beschäftigung.
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Für behinderte und nicht behinderte Beschäftigte ist es wichtig, dass sie ihren Arbeitsplatz auf Dauer halten können. Unterstützungsangebote im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements und der Stufenweisen Wiedereingliederung helfen Beschäftigten dabei, im Beruf zu bleiben bzw. wieder zurück zu finden.
Mehr: Arbeitsplatz sichern …
Eine Krankheit oder Behinderung hat oft große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag. Manchmal sind diese so stark, dass Beschäftigte ihren Beruf nicht mehr ausüben können. In diesen Fällen ist eine berufliche Neuorientierung notwendig.
Mehr: Sich beruflich neu orientieren …
Unternehmen, die behinderte und schwerbehinderte Menschen einstellen oder beschäftigen, können Zuschüsse und Darlehen erhalten. Sie können diese z. B. für die Neueinstellung behinderter und schwerbehinderter Menschen oder zur Unterstützung der behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes erhalten.
Mehr: Förderung für Arbeitgeber …
Leistungen zur Arbeitsförderung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer von der Bundesagentur für Arbeit und den Agenturen für Arbeit erhalten. Das Leistungsspektrum reicht von der Berufsberatung über die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und Leistungen zur beruflichen Weiterbildung bis hin zur Unterstützung der Selbstständigkeit.
Mehr: Arbeitslosigkeit und Arbeitsförderung …
Der Anspruch der Teilzeitarbeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ist nicht auf bestimmte Gruppen beschränkt.
Mehr: In Teilzeit arbeiten …
Schwerbehinderte Menschen können die gleiche Förderung erhalten wie andere Unternehmensgründer. Ergänzend kommen Darlehen oder Zuschüsse vom Integrationsamt in Frage. Sie können außerdem Zuschüsse oder Darlehen für die behinderungsgerechte Gestaltung ihres Arbeitsplatzes erhalten.
Mehr: Sich selbständig machen …
Menschen, die sich in einer Notlage befinden, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können, sind in aller Regel auf die Hilfe der Gemeinschaft angewiesen. Diese Hilfe zu leisten, ist die Aufgabe der Sozialhilfe oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Fürsorge).
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Das Persönliche Budget wurde zum 1. Juli 2001 als neue Leistungsform in das SGB IX eingeführt. Hiermit können Leistungsempfänger von den Rehabilitationsträgern anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe ein Budget erhalten.
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Für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen gelten im Arbeitsleben besondere Regelungen. Sie haben besondere Rechte und Ansprüche. Auch Arbeitgeber haben Vorteile, wenn sie schwerbehinderte Menschen in ihrem Betrieb beschäftigen.
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