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Arbeitslosengeld

Personen, die in der Arbeitslosenversicherung versichert sind und die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Arbeitslosengeld. Die Zahlung des Arbeitslosengeldes hängt dabei vom Versicherungsverlauf und vom Alter des Arbeitslosen ab.

Meldung bei der Agentur für Arbeit

Beschäftigte, die erfahren, dass ihr Arbeitsverhältnis gekündigt wird oder wissen, dass es zu einem bestimmten Zeitpunkt endet, sind verpflichtet, sich schon vor diesem Zeitpunkt persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Dies müssen sie spätestens drei Monate vor dem voraussichtlichen Ende ihrer Beschäftigung tun. Erfahren Beschäftigte vom Ende ihres Arbeitsverhältnisses selbst erst kurzfristig, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis bei der Agentur für Arbeit melden. Dies kann zunächst telefonisch erfolgen; die persönliche Meldung kann dann nachgeholt werden.

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Personen, die

  • arbeitslos sind,
  • sich persönlich arbeitslos gemeldet haben und
  • die Anwartschaftszeit erfüllt haben.

Arbeitslos ist, wer nicht oder nur weniger als 15 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbstständig tätig ist sowie sich selbst um Arbeit bemüht und sich den Vermittlungsbemühungen der Agenturen für Arbeit zur Verfügung stellt.

Für die persönliche Arbeitslosmeldung ist das persönliche Erscheinen des Arbeitslosen erforderlich, eine telefonische oder schriftliche Meldung ist nicht ausreichend.

Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung (Rahmenfrist) mindestens 12 Monate (360 Tage) aufgrund einer Beschäftigung oder aus anderen Gründen (z.B. aufgrund des Bezuges von Krankengeld oder durch eine freiwillige Weiterversicherung) in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig war.

Höhe des Arbeitslosengeldes

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich grundsätzlich nach dem versicherungspflichtigen Entgelt, das der Arbeitslose im Durchschnitt des letzten Jahres vor der Entstehung des Anspruchs (Bemessungszeitraum) erhalten hat. Das Bruttoentgelt, das sich danach ergibt (Bemessungsentgelt), wird um pauschalierte Abzüge vermindert. Bei diesen Abzügen handelt es sich um eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 21 Prozent des Bemessungsentgelts, die Lohnsteuer sowie um den Solidaritätszuschlag.

Nach diesen Abzügen ergibt sich ein pauschaliertes Nettoentgelt. Von diesem Betrag erhält ein Arbeitsloser 60 Prozent als Arbeitslosengeld. Arbeitslose, die mindestens ein Kind im Sinne des Steuerrechts haben, erhalten als Arbeitslosengeld 67 Prozent.

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich grundsätzlich

  • nach der versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb der um drei Jahre erweiterten Rahmenfrist und
  • dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei Entstehung des Anspruchs vollendet hat.

Überblick zur Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld gemäß § 127 SGB III
Dauer der Versicherung in der ArbeitslosenversicherungVollendung des ... LebensjahresDauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
12 Monate6 Monate
16 Monate8 Monate
20 Monate10 Monate
24 Monate12 Monate
30 Monate50. Lebensjahr15 Monate
36 Monate55. Lebensjahr18 Monate
48 Monate58. Lebensjahr24 Monate

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt, wenn der Arbeitslose die Anwartschaftszeit erneut erfüllt hat. Ein noch bestehender Restanspruch wird dem neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zur jeweiligen altersmäßigen Höchstgrenze hinzugerechnet, wenn nach der Entstehung des erloschenen Anspruchs noch nicht 5 Jahre verstrichen sind.

Für Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld entrichtet die Agentur für Arbeit für den Arbeitslosen Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Das Arbeitslosengeld wird regelmäßig monatlich nachträglich auf das vom Arbeitslosen angegebene Konto überwiesen.

Zusatzinformationen

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Bei fachlichen Fragen haben Sie die Möglichkeit uns telefonisch zu erreichen oder auch eine Anfrage mit dem dafür vorgesehenen Formular zu stellen.

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen 0180 - 5676715 *

* Festpreis 14 Cent/Min. - abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich.

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