Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), die an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt tritt. Sie stellt die materielle Absicherung des Lebensunterhalts dar, wenn entweder aus Altersgründen nicht mehr erwartet werden kann, dass die materielle Notlage einer Person durch Ausübung einer Erwerbstätigkeit überwunden wird, oder dies aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht möglich ist.
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