Arbeitslosigkeit und Arbeitsförderung
Leistungen zur Arbeitsförderung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer von der Bundesagentur für Arbeit und den Agenturen für Arbeit erhalten. Das Leistungsspektrum reicht von der Berufsberatung über die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und Leistungen zur beruflichen Weiterbildung bis hin zur Unterstützung der Selbstständigkeit.
Um die Erwerbschancen arbeitsloser Menschen zu verbessern und dabei auch den konkreten Arbeitsmarkt zu berücksichtigen, sind Fragen des Arbeitsförderungsrechts im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt. Für die Umsetzung des SGB III ist die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit zuständig. Zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit zählen insbesondere:
- Berufsberatung und -orientierung,
- Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen,
- Hilfen zur Verbesserung der Beschäftigungschancen,
- sonstige Förderung der beruflichen Eingliederung,
- Entgeltersatzleistungen,
- Arbeitgeberberatung.
Weitere Informationen zu den Angeboten und Leistungen der Arbeitslosenversicherung finden Sie hier.


