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Frühförderung

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Mit „Frühförderung“ (auch „Frühe Hilfen“) werden heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Maßnahmen für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder, wie z. B. entwicklungsverzögerte Kinder, in den ersten Lebensjahren, von der Geburt bis zum individuellen Schuleintritt, bezeichnet.

Je früher in der kindlichen Entwicklung eine Auffälligkeit oder Beeinträchtigung erkannt wird, desto besser kann vorgebeugt und geholfen werden. Gerade die frühkindlichen Entwicklungsphasen sind durch eine hohe Beeinflussbarkeit gekennzeichnet.

Von großer Bedeutung und gleicher Wichtigkeit wie die Förderung des Kindes ist die Beratung der Erziehungsberechtigten. Die Hilfen für die Erziehungsberechtigten und andere Bezugspersonen sollen möglichst früh einsetzen, um Angst abzubauen, Hilflosigkeit zu überwinden, Fehlverhalten zu vermeiden und die Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.

Komplexleistung Frühförderung

In bestimmten Fällen haben Kinder vor dem Schuleintritt über einen längeren Zeitraum sowohl Bedarf an medizinisch-therapeutischen als auch an heilpädagogischen Leistungen, damit eine drohende Behinderung abgewendet oder eine bestehende Behinderung gemildert werden kann.

Es besteht dann ein Rechtsanspruch auf die interdisziplinäre „Komplexleistung Frühförderung“.

Man spricht deshalb von „Komplexleistung“, weil im Rahmen der Frühförderung verschiedene Leistungsbestandteile, für die unterschiedliche Träger zuständig sind (nämlich die Krankenkassen und die Träger der Sozialhilfe bzw. der öffentlichen Jugendhilfe), zu einer Leistung zusammengeführt werden.

Zuständig für die Erbringung der Komplexleistung Frühförderung sind Interdisziplinäre Frühförderstellen und Sozialpädiatrische Zentren.

Die Komplexleistung Frühförderung wird bislang noch nicht flächendeckend bundesweit angeboten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bzw. dem örtlichen Sozialhilfeträger über das Frühförder-Angebot in Ihrer Region.

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