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Hilfsmittel

Stand: 12.08.2010

Sie werden als Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Regelfall von der Krankenversicherung erbracht, wenn sie erforderlich sind, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen, den Erfolg einer Heilbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen. Die Hilfsmittel sollen fehlende Körperteile ersetzen (zum Beispiel durch Prothesen) sowie beeinträchtigte oder ausgefallene Körperfunktionen ganz oder teilweise wiederherstellen (zum Beispiel durch Orthesen) bzw. ergänzen oder wesentlich erleichtern. Kosten für Hilfsmittel können im Einzelfall auch im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vom zuständigen Rehabilitationsträger übernommen werden. Die Kostenübernahme erfolgt, wenn das Hilfsmittel wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Berufsausübung , zur Durchführung einer "Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" und/oder zur Erhöhung der Sicherheit auf dem Weg zum und vom Arbeitsplatz bzw. am Arbeitsplatz erforderlich ist.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

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030 221 911 006

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