Informationen für Verwaltungen: Inklusions-
vereinbarung
Inklusionsvereinbarungen werden zwischen dem Arbeitgeber und der Schwerbehindertenvertretung und Betriebs- bzw. Personalrat vereinbart. Sie sollen als Zielvereinbarung die betriebliche Integrations- bzw. Inklusionsarbeit und somit die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben unterstützen.
Hier finden Sie ein Beispiel einer Inklusionsvereinbarung, die als Anregung für eine eigene Vereinbarung dienen kann.


