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Informationen für Verwaltungen: Inklusions-
vereinbarung

Inklusionsvereinbarungen werden zwischen dem Arbeitgeber und der Schwerbehindertenvertretung und Betriebs- bzw. Personalrat vereinbart. Sie sollen als Zielvereinbarung die betriebliche Integrations- bzw. Inklusionsarbeit und somit die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben unterstützen.

Hier finden Sie ein Beispiel einer Inklusionsvereinbarung, die als Anregung für eine eigene Vereinbarung dienen kann.

Beispiel einer Inklusionsvereinbarung

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Bei fachlichen Fragen haben Sie die Möglichkeit uns telefonisch zu erreichen oder auch eine Anfrage mit dem dafür vorgesehenen Formular zu stellen.

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen 0180 - 5676715 *

* Festpreis 14 Cent/Min. - abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich.

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