Schwerbehinderung und Ausweis
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Merkzeichen | Erläuterung |
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G | Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt |
aG | außergewöhnliche Gehbehinderung |
H | Hilflos |
Bl | Blind |
Gl | Gehörlos |
B | Berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson |
RF | Rundfunkbeitragsermäßigung und Telefongebührenermäßigung möglich |
1. Kl | Berechtigt zur Nutzung der ersten Klasse der Deutschen Bahn mit Fahrkarte für die zweite Klasse (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz) |
Der Ausweis hat die Grundfarbe grün. Ein Ausweis, der zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr berechtigt, ist grün-orange.
Neuer Schwerbehindertenausweis
Ab dem 1. Januar 2015 kann der Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte ausgestellt werden.
Das ist neu:
- Spürbar benutzerfreundlicher: Wie der Führerschein, der Personalausweis und Bankkarten ist nun auch der neue Schwerbehindertenausweis eine handliche Plastikkarte.
- Braille-Schrift: Blinde können ihren Ausweis an der Buchstabenfolge "sch-b-a" erkennen.
- Praktisch im Ausland: Ein Hinweis auf die Schwerbehinderung in englischer Sprache hilft auf Reisen. Ein direkter Anspruch auf besondere Leistungen im Ausland ist damit auch künftig nicht verbunden. Der englische Hinweis erleichtert aber den Nachweis im nicht-deutschsprachigen Ausland, wenn es dort für schwerbehinderte Menschen besondere Regelungen gibt (z.B. ermäßigter Eintritt).