Sonderpädagogische Förderung in der Schule
Behinderte Menschen haben genau wie nicht behinderte einen Anspruch auf eine Bildung, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Da Bildung Sache der Bundesländer ist, tragen sie diesem Anspruch in unterschiedlicher Form Rechnung.
Je besser die Schul- und Berufsausbildung, desto besser die Berufs- und Lebenschancen. Für behinderte Menschen gilt dies ganz besonders. Genau wie nicht behinderte Menschen haben sie deshalb einen Anspruch auf eine Bildung, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht.
Schulische Bildung in Deutschland fällt in den Aufgabenbereich der Bundesländer. Dementsprechend gibt es kein bundesweit einheitliches System der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen. Auch wenn die Länder im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) eine Kooperation in Bildungsfragen pflegen, gibt es eine von Land zu Land unterschiedliche Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung.
Gemeinsam ist den schulgesetzlichen Regelungen in allen Ländern, dass die allgemeine Schulpflicht auch für junge Menschen mit (auch schwersten) Behinderungen gilt und für diese Personengruppe grundsätzlich sowohl der gemeinsame Unterricht mit nichtbehindertern Schülerinnen und Schülern angeboten wird wie auch der Unterricht in Förder-/ Sonderschulen. In jedem Land gibt es für die verschiedenen Arten von Behinderungen auch unterschiedliche Förderschulen.
Die KMK hat neben "Allgemeinen Empfehlungen zur sonderpädogischen Förderung an den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland" auch für die folgenden Förderschwerpunkte Empfehlungen verabschiedet.
- Lernen
- Sehen
- Hören
- Sprache
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Geistige Entwicklung
- Erziehung und Unterricht von Kindern mit autistischem Verhalten
- Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler
Die Allgemeinen Empfehlungen sowie die Empfehlungen zu den genannten Förderung finden Sie im Webauftritt der Kultusministerkonferenz.
Im Übrigen sind Schulgesetze von Land zu Land, die schulische Praxis teilweise auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Dies gilt etwa
- für die Frage, wann sonderpädagogischer Förderbedarf bei einem Kind/Jugendlichen angenommen wird;
- wie umfassend das Angebot des gemeinsamen Unterrichts und der Förderschulen vor Ort ausgestaltet ist;
- wer über die Zuweisung eines Kindes in eine Förder- oder Regelschule entscheidet;
- welche Mitspracherechte den Eltern bei dieser Entscheidung eingeräumt werden.


