Schwerbehinderung
Um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen beziehungsweise abzumildern, können verschiedene Nachteilsausgleiche im Bereich Mobilität und Freizeit in Anspruch genommen werden. Die Feststellung der Behinderung und ihrer Schwere sowie die darauf abgestellte Ausstellung des Schwerbehindertenausweises nimmt das für den Wohnsitz zuständige Versorgungsamt vor.
Manche Leistungen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile (z.B. im öffentlichen Personennahverkehr) setzen eine Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) voraus.
Mehr zu den Themen Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis erfahren Sie hier.
Zum Thema Nachteilsausgleiche im Bereich Mobilität und Freizeit für Menschen mit schweren Behinderungen finden Sie hier viele Informationen (u. a. Hinweise zu Vergünstigungen, unentgeltliche Beförderungen im Personenverkehr, Reiseassistenz, u.v.m.). Die Berücksichtigung der Belange und Interessen von Menschen mit schweren Behinderungen wie die Barrierefreiheit und die gleichberechtigte Teilhabe gilt auch für Bahn- und Flugreisen.
Weiterführende Informationen
Die "Stiftung Leben pur" ist eine Plattform für die Belange schwerstbehinderter Menschen. Ziel ihres Wissenschafts- und Kompetenzzentrums ist die Lebensqualität von Menschen mit schwersten körperlichen Behinderungen zu verbessern und ihre langfristige Förderung sicherzustellen.


