Reisen mit der Bahn
Das Reisen mit der Bahn sollte für Menschen mit Behinderung, ohne besondere Erschwernisse, möglich sein. Die Eisenbahnen sind verpflichtet, zu diesem Zweck Programme zur Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erstellen. Die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr gilt auch bei Reisen mit der Deutschen Bahn. Ein neu verabschiedetes Gesetz soll zusätzlich die Rechte von Personen mit eingeschränkter Mobilität und Menschen mit Behinderung stärken.
- Barrierefreier Eisenbahnverkehr
- Verordnung der Europäischen Union
- Programm der Deutschen Bahn AG
- Beförderungspflicht
- Nah- und Fernverkehr
- Service der Bahnunternehmen
- Bahn fahren ohne Barrieren - Reisen für alle im internationalen Verkehr
Bahn fahren ohne Barrieren - Reisen für alle im internationalen Verkehr
Aktuelle Änderungen für schwerbehinderte Reisende und ihre Begleitpersonen im internationalen Bahnverkehr.
Ab sofort können auch Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, die weder blind sind, noch im Rollstuhl reisen eine Begleitperson unentgeltlich (mit Fahrkarte zum Nulltarif) mitnehmen. Bislang galt diese Regelung nur für die beiden genannten Personengruppen. Im neuen Abschnitt 17.3 der Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT) wird dies nun geregelt. Nahezu alle Nachbarbahnen der Deutschen Bahn AG beteiligen sich an diesem Abkommen.