Frühförderung
Mit „Frühförderung“ werden heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Maßnahmen für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder, wie z. B. entwicklungsverzögerte Kinder, in den ersten Lebensjahren, von der Geburt bis zum individuellen Schuleintritt, bezeichnet.
Je früher in der kindlichen Entwicklung eine Auffälligkeit oder Beeinträchtigung erkannt wird, desto besser kann vorgebeugt und geholfen werden. Gerade die frühkindlichen Entwicklungsphasen sind durch eine hohe Beeinflussbarkeit gekennzeichnet.
Genauso wichtig wie die Förderung des Kindes ist die Beratung der Erziehungsberechtigten. Die Hilfen für die Erziehungsberechtigten und andere Bezugspersonen sollen möglichst früh einsetzen, um Angst abzubauen, Hilflosigkeit zu überwinden, Fehlverhalten zu vermeiden und die Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.
Komplexleistung Frühförderung
In bestimmten Fällen haben Kinder vor dem Schuleintritt über einen längeren Zeitraum sowohl Bedarf an medizinisch-therapeutischen als auch an heilpädagogischen Leistungen, damit eine drohende Behinderung abgewendet oder eine bestehende Behinderung gemildert werden kann.
Die verschiedenen therapeutischen Maßnahmen werden als „Komplexleistung“ erbracht. Das heißt, dass die unterschiedlichen Leistungsbestandteile auf Grundlage eines einheitlichen Behandlungsplanes erbracht werden. Zuständig für die Erstellung des Behandlungsplanes sind Interdisziplinäre Frühförderstellen und Sozialpädiatrische Zentren. Damit werden die Leistungen, für die unterschiedliche Träger zuständig sind zu einer Leistung zusammengeführt.