Berufliche Teilhabe
- Leistungen zur Berufsförderung
- Berufliche Neuorientierung
- Die berufliche Weiterbildung
- Berufliche Trainingszentren
- Berufsförderungswerke
- Die Integrationsfachdienste
- Integrationsprojekte
- Unterstützte Beschäftigung
- Werkstätten für behinderte Menschen
Leistungen zur Berufsförderung
Berufsförderung bedeutet, alle Hilfen anzubieten, die erforderlich sind, um die Erwerbsfähigkeit eines behinderten Menschen zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wiederherzustellen. Dabei wird nicht nur die Leistungsfähigkeit berücksichtigt; auch die Neigungen und bisherigen Tätigkeiten spielen eine wichtige Rolle. Behinderten Menschen, die bereits berufstätig waren, soll nach Möglichkeit der bisherige Arbeitsplatz erhalten werden, zumindest aber der bisherige Beruf. Ist dies nicht möglich, geht es darum, ihnen zu helfen, einen neuen Beruf zu erlernen. Die Arbeitsagenturen stehen auch hier mit Rat und Tat zur Seite. Die Wiedereingliederung in die frühere Berufstätigkeit ist besonders wichtig, weil so die Folgen der Behinderung am besten überwunden werden können. Denn der behinderte Mensch kann in diesem Fall seine Kenntnisse und Erfahrungen in vollem Umfang einbringen. Folgende Leistungen helfen dabei, den bisherigen Beruf und den alten Arbeitsplatz zu sichern:
- Übernahme der Kosten für technische Arbeitshilfen,
- Hilfen zur Einrichtung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes,
- Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung.


