Pflegestützpunkte
Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet und bieten Hilfesuchenden Beratung und Unterstützung. Sie sollen ortsnah und gut erreichbar im Wohnviertel oder in der Kommune eingerichtet werden, damit pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen das Beratungsangebot aufsuchen und nutzen können, ohne weite Wege zurücklegen zu müssen. Wenn Sie selbst pflegebedürftig sind oder pflegebedürftige Angehörige haben, erhalten Sie im Pflegestützpunkt alle wichtigen Informationen, Antragsformulare und konkrete Hilfestellungen. In den Pflegestützpunkten finden Sie auch die Pflegeberaterinnen und -berater der Pflegekassen.
Hier werden die Beratung über alle pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen sowie deren Vernetzung unter einem Dach gebündelt. Ein Pflegestützpunkt ist keine neue oder zusätzliche Behörde. Er bildet lediglich das gemeinsame Dach, unter dem das Personal der Pflege- und Krankenkassen, der Altenhilfe und der Sozialhilfeträger sich abstimmt und den Rat und Hilfe suchenden Betroffenen die einschlägigen Sozialleistungen erläutert und vermittelt sowie die Inanspruchnahme begleitet. Alle Angebote rund um die Pflege sollen erfasst sein, also zum Beispiel auch die örtliche Altenhilfe und die Hilfe zur Pflege nach dem Recht der Sozialhilfe. Auch ehrenamtlich Tätige sollen in die Arbeit der Pflegestützpunkte einbezogen werden.
Pflege- und Krankenkassen greifen beim Aufbau von Pflegestützpunkten auf vorhandene Angebote zurück. Funktionierende Strukturen sollen weder gefährdet noch zerstört, sondern einbezogen und ausgebaut werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bereits bestehenden Beratungsstellen können von den Kassen in die Pflegeberatung eingebunden werden, um Aufgaben zu übernehmen, wie zum Beispiel die Koordinierung und Vernetzung von Leistungsträgern und -angeboten.
Die für den Betrieb des Pflegestützpunktes erforderlichen Aufwendungen werden von den an den Verträgen beteiligten Kostenträgern gemeinsam auf Grund einer im Einzelfall auszuhandelnden Vereinbarung anteilig getragen. Um möglichst rasch einen bundesweiten Aufbau von Pflegestützpunkten voranzutreiben, gibt es aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung eine Anschubfinanzierung von insgesamt 60 Mio. Euro. Je Pflegestützpunkt kann der Aufbau mit einem dem Bedarf entsprechenden Betrag von bis zu 45.000 Euro gefördert werden. Zusätzlich können 5.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, wenn ehrenamtlich Tätige und Selbsthilfegruppen nachhaltig in die Tätigkeit des Pflegestützpunktes einbezogen werden.