Finanzielles
Durch Rehabilitation, Krankheit, Unfall, Erwerbsminderung oder Pflege sollen möglichst keine finanziellen Nachteile oder besondere Belastungen entstehen.
Deshalb übernehmen die Sozialleistungsträger die Kosten der Sachleistungen – aber nur für jene Bereiche, für die sie zuständig sind. Darüber hinaus tragen sie in der Regel auch die Kosten für die so genannten ergänzenden Leistungen. Entfällt das Arbeitseinkommen für die Dauer der Leistungen, wird in der Regel ein finanzieller Ausgleich gewährt, der den eigenen und den Unterhalt der Familie sichern soll.
Des Weiteren gibt es seit dem 1. Januar 2008 einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget. Das Persönlichen Budgets ist eine Leistungsform, bei der behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen von den Rehabilitationsträgern in der Regel eine Geldleistung anstelle von Dienst- oder Sachleistungen erhalten. In Ausnahmefällen ist auch die Ausgabe von Sachgutscheinen möglich. Mit diesem Budget bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind.