Reha-Leistungen
Behinderten Menschen sollen möglichst keine finanziellen Nachteile oder besondere Belastungen entstehen. Deshalb übernehmen die Rehabilitationsträger die Kosten für sämtliche Sachleistungen. Darüber hinaus trägt er in der Regel auch die Kosten für die so genannten ergänzenden Leistungen.
Behinderten Menschen sollen, während Leistungen zur Rehabilitation erhalten, möglichst keine finanziellen Nachteile oder besondere Belastungen entstehen. Deshalb übernehmen die Rehabilitationsträger die Kosten sämtlicher Sachleistungen – aber nur für jene Bereiche, für die der jeweilige Träger zuständig ist.
Darüber hinaus trägt der Rehabilitationsträger in der Regel auch die Kosten für die so genannten ergänzenden Leistungen. Entfällt während der Rehabilitation das Arbeitseinkommen, werden – neben Sachleistungen zur Rehabilitation – in der Regel finanzielle Leistungen gezahlt, die den eigenen und den Unterhalt der Familie sichern sollen.
Nähere Informationen zur finanziellen Sicherung während Reha-Leistungen finden Sie hier.