Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung, die berechtigt, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung ("Sozialwohnung") zu beziehen. Spezielle Regelungen hierzu befinden sich in § 27 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG). Dabei dürfen folgende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:
- 12.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt
- 18.000 Euro für einen Zweipersonenhaushalt
- plus 4.100 Euro für jede weitere Person (wenn die Person ein Kind ist plus weitere 500 Euro)
Die Länder können durch Rechtsverordnungen von diesen Grenzen abweichen.
Im Zuge der Föderalismusreform im Jahr 2006 wurde den Ländern die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis für das Recht der sozialen Wohnraumförderung und das Wohnungsbindungsrecht übertragen. Davon haben bisher die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein Gebrauch gemacht und eigene Wohnraumförderungs- bzw. Wohnungsbindungsgesetze erlassen. Soweit das Wohnraumförderungsgesetz des Bundes (WoFG) nicht durch landesrechtliche Regelungen ersetzt wird, bleibt es weiterhin gültig.


