Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?
- Wer hat Anspruch auf Sozialgeld?
- Was sind Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
- In welcher Höhe werden diese Leistungen gewährt?
- Wie ist man sozial versichert?
- Inwieweit ist das eigene Vermögen geschützt?
- Ist ein Unterhaltsrückgriff gegenüber den Verwandten möglich?
- Welche Einkommensanrechnungen auf das Arbeitslosengeld II sind möglich?
- Was ist wichtig für die Antragstellung?
- Wer ist der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
- Wer kümmert sich darum, dass man in Arbeit vermittelt wird?
Wer kümmert sich darum, dass man in Arbeit vermittelt wird?
Die Arbeitsvermittlung ist Sache des Trägers der Grundsicherung.
Wenn die Bundesagentur für Arbeit besondere Dienststellen eingerichtet hat (z. B. die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV), die für die Vermittlung von Bewerbern in das Ausland und aus dem Ausland zuständig ist) oder für einzelne Berufsgruppen zusätzliche Vermittlungsdienstleistungen agenturübergreifend angeboten werden (z. B. Fachvermittlung für das Hotel- und Gaststättengewerbe), können Sie sich auch an diese zur Vermittlung wenden.