Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?
- Wer hat Anspruch auf Sozialgeld?
- Was sind Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
- In welcher Höhe werden diese Leistungen gewährt?
- Wie ist man sozial versichert?
- Inwieweit ist das eigene Vermögen geschützt?
- Ist ein Unterhaltsrückgriff gegenüber den Verwandten möglich?
- Welche Einkommensanrechnungen auf das Arbeitslosengeld II sind möglich?
- Was ist wichtig für die Antragstellung?
- Wer ist der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
- Wer kümmert sich darum, dass man in Arbeit vermittelt wird?
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ist ein steuerfinanziertes, staatliches Fürsorgesystem, das für erwerbsfähige Leistungsberechtigte Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt bzw. eine Beschäftigung erbringt. Daneben haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die trotz intensiver Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden können oder mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen, Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Arbeitslosengeld II, das auch als ergänzende (aufstockende) Leistung zum Einkommen zu gewähren ist.
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (z. B. Arbeitslosengeld II) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) hat, wer
- erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln und Kräften, vor allem nicht durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit oder aus dem zu berücksichtigenden Einkommen und Vermögen decken kann,
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze zum Bezug einer Altersrente noch nicht erreicht und
- den gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat.