Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?
- Wer hat Anspruch auf Sozialgeld?
- Was sind Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
- In welcher Höhe werden diese Leistungen gewährt?
- Wie ist man sozial versichert?
- Inwieweit ist das eigene Vermögen geschützt?
- Ist ein Unterhaltsrückgriff gegenüber den Verwandten möglich?
- Welche Einkommensanrechnungen auf das Arbeitslosengeld II sind möglich?
- Was ist wichtig für die Antragstellung?
- Wer ist der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
- Wer kümmert sich darum, dass man in Arbeit vermittelt wird?
Wer hat Anspruch auf Sozialgeld?
Sozialgeld steht den hilfebedürftigen Menschen zu, die nicht erwerbsfähig sind und in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten leben und keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben. Daneben können auch Dienst- und Sachleistungen gewährt werden, wenn hierdurch die Hilfebedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft beendet oder verringert wird oder Hemmnisse bei der Arbeitsuche beseitigt oder vermieden werden.