Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?
- Wer hat Anspruch auf Sozialgeld?
- Was sind Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
- In welcher Höhe werden diese Leistungen gewährt?
- Wie ist man sozial versichert?
- Inwieweit ist das eigene Vermögen geschützt?
- Ist ein Unterhaltsrückgriff gegenüber den Verwandten möglich?
- Welche Einkommensanrechnungen auf das Arbeitslosengeld II sind möglich?
- Was ist wichtig für die Antragstellung?
- Wer ist der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
- Wer kümmert sich darum, dass man in Arbeit vermittelt wird?
Wie ist man sozial versichert?
Mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen. Die Jobcenter zahlen die Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Zudem sind Arbeitslosengeld II-Empfänger auf dem Weg zum Jobcenter oder zum Bewerbungsgespräch unfallversichert, wenn das Jobcenter sie zur Vorsprache aufgefordert hat.
Wer Sozialgeld bezieht, ist in der Regel in der Kranken- und Pflegeversicherung familienversichert.