Schwerbehinderung
Für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen gelten im Arbeitsleben besondere Regelungen. Sie haben besondere Rechte und Ansprüche. Auch Arbeitgeber haben Vorteile, wenn sie schwerbehinderte Menschen in ihrem Betrieb beschäftigen.
Stellt das Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr fest, liegt eine Schwerbehinderung vor. Auf Antrag erhalten schwerbehinderte Menschen vom Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis. Dieser Ausweis dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, Leistungen und Hilfen. Behinderte Menschen mit einem GdB von weniger als 50, aber mindestens 30, können von der Agentur für Arbeit gleichgestellt werden und erhalten damit weitestgehend vergleichbare Ansprüche.
Im Arbeitsleben sind schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter besonders geschützt. Für sie gelten z. B. besondere Urlaubsregelungen und ein besonderer Kündigungsschutz. Arbeitgeber erhalten z. B. bei ihrer Einstellung Lohnkostenzuschüsse bzw. werden diese Mitarbeiter für ihre Beschäftigungspflicht angerechnet.


