Persönliches Budget
Das Persönliche Budget wurde zum 1. Juli 2001 als neue Leistungsform in das SGB IX eingeführt. Hiermit können Leistungsempfänger von den Leistungsträgern anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe ein Budget erhalten.
Hieraus bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. Damit werden behinderte Menschen zu Budgetnehmer, die den "Einkauf" der Leistungen eigenverantwortlich, selbständig und selbstbestimmt regeln können. Sie werden Käufer, Kunden oder Arbeitgeber und entscheiden so selbst, welche Hilfen für sie am besten sind und welcher Dienst und welche Person zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll.
Für ein Persönliches Budget müssen behinderte Menschen einen entsprechenden Antrag beim Leistungsträger stellen. Seit dem 1. Januar 2008 besteht auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets ein Rechtsanspruch.
Auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können grundsätzlich in Form des Persönlichen Budgets erbracht werden. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden in Berufsbildungswerken, in Berufsförderungswerken, in Werkstätten für behinderte Menschen, in Integrationsunternehmen und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erbracht. Um diese Leistungspakete budgetfähig zu machen, müssen sie aufgeschnürt und zu Leistungsmodulen umgestaltet werden, die flexibel, transparent und personenzentriert sind.
Weitere Informationen und hilfreiche Tipps zum Persönlichen Budget finden Sie hier sowie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.


