Förderung für Arbeitgeber
Unternehmen, die behinderte und schwerbehinderte Menschen einstellen oder beschäftigen, können Zuschüsse und Darlehen erhalten. Sie können diese z. B. für die Neueinstellung behinderter und schwerbehinderter Menschen oder zur Unterstützung der behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes erhalten.
Arbeitgeber, die behinderte und schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder neu einstellen, können im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Zuschüsse und Darlehen erhalten.
Um behinderten und schwerbehinderten Menschen den (Wieder-) Einstieg in den Beruf zu erleichtern, können Kosten für die Zeit einer Probebeschäftigung übernommen oder Eingliederungszuschüsse geleistet werden, wenn sich die Arbeitsmarktchancen des Betreffenden dadurch verbessern.
Für die Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen einschließlich der behinderungsgerechten Gestaltung ihres Arbeitsplatzes können Arbeitgeber Zuschüsse oder Darlehen vom Integrationsamt erhalten.
Ferner können Arbeitgeber Zuschüsse für eine behinderungsgerechte Gestaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen erhalten. Zuschüsse sind möglich, soweit dies erforderlich ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern und eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers nicht besteht.
Unterpunkte zum Thema
- Eingliederungszuschuss
- Behinderungsgerechter Arbeitsplatz
- Zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen