Arbeitslosigkeit und Arbeitsförderung
Leistungen zur Arbeitsförderung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer von der Bundesagentur für Arbeit und den Agenturen für Arbeit erhalten. Das Leistungsspektrum reicht von der Berufsberatung über die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und Leistungen zur beruflichen Weiterbildung bis hin zur Unterstützung der Selbstständigkeit.
Um die Erwerbschancen arbeitsloser Menschen zu verbessern und dabei auch den konkreten Arbeitsmarkt zu berücksichtigen, sind Fragen des Arbeitsförderungsrechts im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt. Für die Umsetzung des SGB III ist die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit zuständig. Zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit zählen insbesondere:
- Berufsberatung und -orientierung,
- Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen,
- Hilfen zur Verbesserung der Beschäftigungschancen,
- sonstige Förderung der beruflichen Eingliederung,
- Entgeltersatzleistungen,
- Arbeitgeberberatung.
Die Bundesagentur für Arbeit wendet sich mit ihren Leistungen sowohl an Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber. Es gibt u.a. Leistungen
- für Arbeitslose und Arbeitsuchende,
- zur Unterstützung bei der Berufswahl und bei der Suche nach Arbeits- und Ausbildungsplätzen,
- für Arbeitgeber zur Unterstützung der Suche nach Arbeitskräften und Auszubildenden, zur Erhaltung und
Schaffung von Arbeitsplätzen, - zur beruflichen Aus- und Weiterbildung,
- zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit,
- bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.
Einige dieser Leistungen können unabhängig davon in Anspruch genommen werden, ob vorher Beiträge gezahlt wurden oder nicht.Dazu gehören die Berufsberatung und -orientierung oder die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Für andere Leistungen - beispielsweise Arbeitslosengeld, müssen für die Inanspruchnahme bestimmte Leistungsvoraussetzungen erfüllt sein.
Im Folgenden bzw. in anderen Bereichen dieses Auftritts werden nur einige Leistungen der Bundesagentur für Arbeit beschrieben. Weitere Informationen zum Leistungsangebot der Agentur finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.


