Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement ist ein Instrument zur Wiedereingliederung langfristig erkrankter Beschäftigter. Ziel des Eingliederungsmanagements ist es, die Beschäftigten mit geeigneter Unterstützung im Betrieb zu halten und Entlassungen wegen Erkrankung oder Behinderung zu vermeiden.
- Beteiligte
- Wie funktioniert Betriebliches Eingliederungsmanagement?
- Konkrete Maßnahmen im Rahmen des BEM
- Wissenswertes für Arbeitgeber
Beteiligte
Für ein erfolgreiches Betriebliches Eingliederungsmanagement empfiehlt es sich, möglichst alle im konkreten Fall betroffenen Beteiligten in das Verfahren einzubinden. Auch externe Unterstützung durch Servicestellen oder Rehabilitationskliniken können die Eingliederung von Beschäftigten unterstützen.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement sollte grundsätzlich auf den konkreten Betrieb abgestimmt sein. Soweit Betriebs- oder Personalrat vorhanden ist, muss dieser mit eingebunden werden. Wenn schwerbehinderte Menschen betroffen sind, muss auch die Schwerbehindertenvertretung beteiligt werden. In Großbetrieben kann es außerdem sinnvoll sein, ein Integrationsteam aus verschiedenen Beteiligten zu bilden.
Außerdem können auch zusätzliche externe Partner die Durchführung des BEM unterstützen. Dies wird zwar gesetzlich nicht gefordert, kann jedoch z. B. bei der Feststellung, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind, hilfreich sein. Je nach Betriebsgröße kommen folgende interne und externe Beteiligte in Frage:
Intern | Extern |
---|---|
Arbeitgeber | Gemeinsame Servicestellen |
Betroffene Mitarbeiter/ Mitarbeiterin | Integrationsämter (bei schwerbehinderten Mitarbeitern) |
Schwerbehindertenvertretung | Ärzte, Rehabilitationskliniken |
Betriebs-, Personalrat | Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation |
Betriebsarzt | Betriebsnahe Dienstleister |
Arbeitssicherheitsfachkraft, Arbeitsschutzbeauftragter | Disability Manager |
Betriebliche Sozialarbeiter | |
Integrationsteam |