Beamtenversorgung
Die Beamtenversorgung ist eine Altersversorgung, welche nur an Beamte, Richter, Soldaten und andere Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, geleistet wird. Die Beamtenversorgung, beruht auf der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn und vereint die beitragsbezogene Grundabsicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung und eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge.
Im nachfolgendem Beitrag werden wir uns den Bundesbeamten widmen. Informationen über die Sonderregelungen zu anderen Personengruppen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis auch auf Länderebene erteilen die zuständigen Dienstbehörden.
- Änderungen nach dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz
- Der Status einer Beamtin/eines Beamten
- Voraussetzungen für die Gewährung von Ruhegehalt
- Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
- Ruhestand auf Antrag mit Vollendung des 63. Lebensjahres
- Ruhestand auf Antrag bei Schwerbehinderung
- Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einen Dienstunfall beruht
- Berechnung des Ruhegehalts
- Die Mindestversorgung
- Dienstunfallbedingte Leistungen
- Anrechnungs- und Ruhensvorschriften in der Beamtenversorgung
Anrechnungs- und Ruhensvorschriften in der Beamtenversorgung
Versorgungsberechtigte, die im Ruhestand Einkommen erzielen, müssen bestimmte Ruhens- und Anrechnungsvorschriften in der Beamtenversorgung beachten.